Jeder Schritt zählt: Das Campusleben für alle zugänglich machen.
Anfang 2024 erhielten alle Studierenden der RUB eine E-Mail der Universitätsleitung über einen defekten Aufzug an der Haltestelle Ruhr-Universität. Für viele von uns, die keine Mobilitätseinschränkungen haben, mag dies wie eine kleine Unannehmlichkeit erscheinen. Wenn ein Aufzug ausfällt, gibt es Alternativen wie Rolltreppen oder Treppen. Für Studierende im Rollstuhl stellt eine solche Panne jedoch eine erhebliche Herausforderung dar.
Aufzüge und barrierefreie Wege haben für Rollstuhlfahrer eine ganz andere Bedeutung. Stellen wir uns einmal vor: Was wäre, wenn es an der RUB keine funktionierenden Aufzüge gäbe? Wie könnten Rollstuhlfahrer dann aktiv am Unileben teilnehmen? Und welche Lösungen könnten ihre Inklusion verbessern?
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht diese Problematik: Um vom
U-Bahnhof Ruhr-Universität zum HZO zu gelangen, müssen
Rollstuhlfahrer den gelben Aufzug vor dem SH-Gebäude benutzen und
eine Etage nach unten fahren. Anschließend führt der Weg über den
Parkplatz zum unteren Eingang des HZO, wo sich der nächste Aufzug
befindet.
Was aber, wenn der gelbe Aufzug ausfällt? In
diesem Fall bleibt Rollstuhlfahrern oft nichts anderes übrig, als
einen zeitaufwändigen Umweg über den U-Bahnhof Lennershof (die
nächste Station nach der Ruhr-Universität) in Kauf zu nehmen.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig funktionierende
Aufzüge und barrierefreie Infrastruktur für die Inklusion von
RollstuhlfahrerInnen sind. Es unterstreicht auch die
Notwendigkeit, innerhalb der RUB-Community ein stärkeres
Bewusstsein für die Herausforderungen und Bedürfnisse von
Studierenden mit Behinderungen - insbesondere von
RollstuhlfahrerInnen - zu schaffen.
Eine stärkere Sensibilisierung und gezielte Maßnahmen könnten ihre
Teilhabe am Campusleben deutlich verbessern.
In diesem Video geht es um die Barrieren an den Bordsteinkanten auf dem Campus.
Im Gegensatz zu Menschen ohne Behinderungen sind Menschen mit Behinderungen mit einer Vielzahl von Hindernissen konfrontiert - physischer, sozialer und umweltbedingter Natur. Als größte Minderheitsgruppe weltweit werden ihre Bedürfnisse und Rechte oft übersehen (HI, 2025; Antidiskriminierungsbüro, 2024). Dies ist auch an der RUB deutlich zu erkennen: Während ein defekter Aufzug für viele Studierende eine kleine Unannehmlichkeit darstellt, kann er für Rollstuhlfahrer eine unüberwindbare Barriere darstellen und ihre Teilnahme am Campusleben stark einschränken.
Damit Studierende mit Behinderung nicht nur aktiv am Hochschulleben teilnehmen können, sondern auch die gleichen Rechte und Informationen erhalten wie alle anderen Studierenden, hat die RUB 2023 die Inklusionsstrategie für Studium und Lehre entwickelt. Ziel dieser Strategie ist es, die RUB zu einer offenen und transparenten Universität für alle Mitglieder der Gemeinschaft zu machen - unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen.
Die Strategie der RUB basiert auf folgenden Grundsätzen:
Studierende im Rollstuhl zählen zur Gruppe der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die laut DZHW (2021, S. 14) als „Einschränkungen beim Gehen, Stehen und Greifen“ definiert sind. Für sie bedeutet Inklusion an der RUB nicht nur den Abbau physischer Barrieren, sondern auch die Gewährleistung sozialer und akademischer Teilhabe.
Die RUB setzt sich im Rahmen ihrer Inklusionsstrategie dafür ein, Barrieren abzubauen und notwendige Unterstützung zu bieten. Konkret gehört dazu:
Ein Bericht des DZHW (2021, S. 10) zeigt, dass 96 % der Studierenden mit Behinderung Beratung zu verschiedenen Themen benötigen. Barrierefreiheit ist entscheidend, um eine gleichberechtigte Teilhabe am akademischen Leben zu gewährleisten. Darüber hinaus haben Studierende mit sichtbaren Beeinträchtigungen deutlich häufiger einen Behinderungsgrad über 50 (DZHW, 2021, S. 27). Dies unterstreicht die Bedeutung gezielter Maßnahmen, wie im Dokument dargelegt Ausgewählte Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusionsstrategie (Projektphase 2).
Die RUB beschreibt ausführlich ihre Strategie zur Förderung der Inklusion von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen innerhalb der Universität. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Bereitstellung digitaler Informationen und der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für Studierende mit Behinderungen. Diese Strategie basiert auf verschiedenen in Deutschland geltenden Standards und Gesetzen, wie der UN-BRK, dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), dem Hochschulgesetz (HG), dem Inklusionsgrundsatzgesetz (IGG) und anderen.
Betrachtet man jedoch das Geflecht dieser Standards und die Beziehungen der an der Inklusionsstrategie beteiligten Institutionen untereinander, wird deutlich, dass die Umsetzung der Inklusiven Hochschule noch Lücken aufweist. Insbesondere die Herausforderungen von RollstuhlfahrerInnen erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit.
Natürlich kann eine Strategie nicht in kurzer Zeit umgesetzt und sofort als erfolgreich oder gescheitert bewertet werden. Dieser Prozess erfordert einen längeren Zeitraum und das Engagement aller Mitglieder der Universitätsgemeinschaft, um ihn umzusetzen.
Wenn wir über Inklusion sprechen, müssen zahlreiche Intersektionalitäten berücksichtigt werden. Diversität bezieht sich daher nicht nur auf Aspekte wie Rasse, kultureller Hintergrund oder Geschlecht, sondern umfasst auch andere Dimensionen wie Behinderung.